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RKSV-Chipkarten-Tausch – Übergangsfrist – Bestellung

15. Mai 2025
Decom Newsletter, News
  • Mann in blauem Hemd mit Krawatte und Megaphon. Im Vordergrund der Schriftzug: Wichtige Info! RKSV-Chipkarten müssen getauscht werden!

RKSV-Signatureinheiten müssen getauscht werden, da Ihre Gültigkeit mit 7. Juni 2025 ausläuft.

Aufgrund dessen, dass die neuen Chipkarten noch nicht verfügbar sind, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einer Übergangsfrist zugestimmt, bei der diese Karten bis spätestens Mai 2027 ausgetauscht werden müssen.

 

Warum müssen die Karten getauscht werden?

Die Zertifikate haben im Normalfall eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren und können nach dem Ablauf noch so lange verwendet werden, bis die Weiterverwendung vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) widerrufen wird.

 

Bei den SmartCards Typ ACOS-ID 2.1 ist ein Sicherheitsproblem aufgetreten, das die Fälschungssicherheit des Chips beeinträchtigt. Infolge dessen erfüllen die Karten die Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) für eine gültige Signatur nicht mehr und dürfen ab Juni 2025 nicht weiter verwendet werden.

Die SmartCards Typ CardOS 5.3 sind noch bis maximal Mai 2027 gültig (ein früherer Widerruf ist seitens der Verordnungsorgane möglich).

 

Neue Signatureinheiten

Die neuen Signatureinheiten stehen laut Hersteller noch nicht zur Verfügung, können aber vorbestellt werden. Eine Auslieferung erfolgt voraussichtlich ab dem 4ten Quartal 2025.

 Um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen, darf die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus, auf Grund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten), weiterverwendet werden.

Der Tausch der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat ausnahmslos bis spätestens Mai 2027 zu erfolgen. 
 

Bin ich betroffen?

Aufgrund der ungültigen Chips und ablaufender Zertifikate sind alle Karten betroffen und ein Wechsel Ihrer Signatureinheit(en) ist bis Mai 2027 notwendig.

 

Registrierkassenpflicht

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der RKSV-Signatureinheit um eine Vorschrift vom Bundesministerium für Finanzen handelt. Generell sind Signaturkarten nicht unbegrenzt gültig und somit in gewissen Zeitabständen zu tauschen.

Infos zur Registrierkassenpflicht

Infos WKO – Kartentausch

 

Wir unterstützen Sie beim rechtzeitigen Umstieg!

Bestellung neuer Signatureinheiten

Für einen reibungslosen Austausch bitten wir Sie, uns einen Ansprechpartner zu nennen und Ihre neuen Signatureinheiten über das beigefügte Bestellformular zu bestellen.

Sobald die neuen Signatureinheiten bei uns eingetroffen sind, werden diese automatisch an Sie versendet und es kann ein Termin für den Tausch in der Kasse vereinbart werden.

Bis Mai 2027 müssen alle im Umlauf befindlichen Karten ausgetauscht werden!

Zum Bestellformular

 

 

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RKSV-Chipkarten müssen getauscht werden!
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